Sachverständigentätigkeit

unabhängig, fachkundig und unparteiisch

Herr Diplom-Ingenieur Norbert Stärz ist als freier, unabhängiger Sachverständiger für gebäudetechnische Anlagen für bzw. in Passivhäusern tätig.

Die Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit sind

  • Energiebilanz, Berechnungsverfahren
  • Wärmeversorgung für Restheizung, Warmwasserbereitung
  • Lüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Bauteile, Aggregate und Komponenten
  • Ausführung und Betrieb der technischen Anlage

Mögliche Aufgabenstellungen:

  • Sachkundige Beantwortung Ihrer Fragen, Erteilung von Auskünften und Empfehlungen.
  • Fachlich versierte Beratung und Entscheidungshilfe für Ihr spezielles Anliegen.
  • Klärung, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht, ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde, ob das Werk nach anerkannten Regeln der Technik und vertraglich zugesagten Eigenschaften ausgeführt wurde.
  • Feststellung von Mängeln sowie ggf. Mangelfolgeschäden.

Das Wesen der Sachverständigentätigkeit:

Der Sachverständige hat die Aufgabe, unparteiisch und objektiv eine vorgegebene Sachlage fachlich zu beurteilen. Herauszuheben ist seine wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit sowie die überdurchschnittliche Sachkunde.

Die Leistung kann als Beratungs- oder Gutachtertätigkeit, oder auch im Sinne eines Mediationsverfahren (Gespräch zwischen den Parteien) erbracht werden.

Privatgutachten werden erstellt zur Feststellung von Tatsachen oder Ermittlung von Ursachen. In verständlicher und nachvollziehbarer Darstellung erfolgt eine Aufklärung und Auswertung, die Beurteilung der Leistungen anderer. Der Sachverhalt ist damit auch für unbeteilgte Dritte klar erkennbar, es wird ein objektives Bild erstellt.

Ein Gutachten ist dabei verkehrsfähig. D.h. ein beliebiger Dritter, der von dem Gutachten Kenntnis nimmt, kann auf dessen Richtigkeit und Zuverlässigkeit vertrauen; der Inhalt des Gutachtens ist vom Auftraggeber unabhängig. Daher kann das Gutachten bzw. der Gutachter im Gerichtsverfahren als "sachverständiger Zeuge" eingeführt werden. Das Gutachten selbst enthält dabei jedoch keine rechtliche Bewertung eines Sachverhaltens.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an das Büro inPlan, gerne erstellen wir Ihnen nach Absprache ein Angebot.